Heilmittelwerbegesetz (HWG) und Google Ads: Was Zahnärzte in Deutschland bewerben dürfen und was nicht.">
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Google Ads für Zahnärzte: Die HWG-Falle

Ärzte dürfen werben – aber nicht wie Autohändler. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist streng. Ein falsches Wort in der Google Anzeige kann zur Abmahnung führen.

Verbotene Wörter (Beispiele)

  • "Garantiert schmerzfrei": Heilversprechen sind verboten.
  • "Der beste Zahnarzt in Köln": Superlative müssen beweisbar sein (meist unmöglich).
  • Vorher-Nachher-Bilder: In der Anzeige oft problematisch, auf der Website unter Auflagen erlaubt.

Was funktioniert dann?

Werben Sie mit Service und Technologie:

  • "Termine online buchen"
  • "Keine Wartezeiten"
  • "Moderne 3D-Diagnostik"
  • "Angstpatienten willkommen"

Das sind keine Heilversprechen, sondern Fakten über Ihre Praxisorganisation. Google liebt das, Patienten lieben das, und das Gesetz hat nichts dagegen.

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